Einbürgerungsbehörde der Stadt-/Kreisverwaltung
Einbürgerung beantragen (deutsche Staatsangehörigkeit)
Datenblatt für den Einbürgerungsantrag nach StAG (Reform 2024).
Seit 27.06.2024: i.d.R. nach 5 Jahren (bei besonderen Leistungen 3), Mehrstaatigkeit wird hingenommen. Gebühr 255 € pro Person.
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