Meldebehörde / Bürgeramt der bisherigen Wohnung
Wohnsitz abmelden (Wegzug ins Ausland)
Datenblatt für die Abmeldung bei Wegzug ins Ausland (§ 17 Abs. 2 BMG).
Abmeldung nur bei Wegzug ohne weitere Wohnung in DE. Frist: frühestens 1 Woche vorher, spätestens 2 Wochen nach Auszug.
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Bitte ausfüllen: Auszugsdatum