Meldebehörde / Bürgeramt der Gemeinde
Wohnsitz anmelden (Anmeldung einer Wohnung)
Datenblatt für die Anmeldung nach Einzug (§ 17 BMG).
Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters ist Pflicht. Frist: 2 Wochen nach Einzug.
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Bitte ausfüllen: Einzugsdatum